Betrieblich organisierte Grundbildung und schulisch organisierte Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis «Kauffrau/Kaufmann EFZ» kann über verschiedene Bildungsgänge erzielt werden.

Am Bekanntesten ist die klassische Lehre über drei Jahre, die so genannte betrieblich organisierte Grundbildung (BOG). Die Lernenden arbeiten und lernen drei Tage pro Woche im Betrieb und besuchen während zwei Tagen im ersten und zweiten Lehrjahr die Berufsfachschule, im dritten Lehrjahr noch an einem Tag. Die überbetrieblichen Kurse (üK) der Branche dauern 18 Tage und sind über die drei Lehrjahre verteilt. Der Lehrvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Lernenden.

Bei der schulisch organisierten Grundbildung (SOG) sind zwei Modelle möglich: Das konzentrierte Modell, in welchem der Schulunterricht durch ein betriebliches Langzeitpraktikum von zwölf Monaten sowie mit überbetrieblichen Kursen ergänzt wird und das integrierte Modell, welches kein Langzeitpraktikum kennt und die berufliche Praxis in der Schule behandelt. Die Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/Amministrazione pubblica engagiert sich einzig im konzentrierten Modell, und hier vornehmlich mit der Umsetzungsvariante der Handelsmittelschulen 3+1. Das Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Praktikantinnen und Praktikanten wird in einem Praktikumsvertrag geregelt.

Was die Lernenden der BOG sowie die Praktikantinnen und Praktikanten der SOG konkret lernen, ist in verschiedenen Dokumenten definiert. Diese bilden die Grundlage für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Alle in den Leistungszielkatalogen aufgeführten Bildungsziele sind verbindlich und prüfungsrelevant. Sie gelten als Mindestanforderung für die Ausbildung und als Maximalanspruch für das Qualifikationsverfahren.

Die Verordnung über die berufliche Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» regelt die verschiedenen Bildungsgänge, die zu einem EFZ führen, die Aufgaben der drei Lernorte sowie das Qualifikationsverfahren.
Die Bildungspläne für die betrieblich organisierte Grundbildung und die schulisch organisierte Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» sind Bestandteil der Bildungsverordnung. Sie zeigen das pädagogische Konzept der Grundbildung, definieren den Aufbau des Bildungsgangs und regeln das Qualifikationsverfahren im Detail.
Der Bildungsplan ist erweitert durch die branchenspezifischen Leistungszielkataloge der einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen sowie die unterrichtsspezifischen Leistungszielkataloge der Berufsfachschulen (für BOG).
Gemäss den Bildungsplänen, Teil C, sind die anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen verpflichtet, ein üK-Organisationsreglement mit Kursprogramm vorzulegen, welches von der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) zu genehmigen ist.
Gemäss den Bildungsplänen, Teil D, sind die anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen verpflichtet, Wegleitungen und Instrumente für die Durchführung der Prüfungen sowie Informationen für die Lernenden und Berufsbildungs-
verantwortlichen zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen.
Die Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) ovap
Die Lernenden BOG sowie auch die Praktikantinnen und Praktikanten SOG sind verpflichtet, ihr Lernen sowie ihre betrieblichen Leistungen zu dokumentieren.

Die Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/Amministrazione pubblica» (ovap) ist für die betriebliche Ausbildung und das betriebliche Qualifikationsverfahren zuständig. Sie erarbeitet dafür die Bildungsgrundlagen, wie z.B. den Leistungszielkatalog, die Lern- und Leistungsdokumentation, das Lehrmittel für die überbetrieblichen Kurse, die schriftliche Abschlussprüfung sowie die Rahmenbedingungen für die mündliche Abschlussprüfung.
Für die Lernenden mit Lehrbeginn ab August 2016 sowie für die Praktikantinnen und Praktikanten, welche ihr Langzeitpraktikum 2016 beginnen, steht die Lern- und Leistungsdokumentation in der Version 2016, elektronisch zur Verfügung. Die Lernenden erhalten einen Zugriff über ihren Ausbildungsbetrieb.
Das Qualifikationsprofil ermöglicht den Vergleich zwischen den Handlungskompetenzen von Kaufleuten anderer Branchen sowie den Vergleich mit verwandten Berufen auf anderen Bildungsstufen.