Formulare Arbeitswelterfahrung

Nutzen der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel

Die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel unterstützen die Praktikantinnen und Praktikanten mit gymnasialer Maturität, welche die Fachhochschule für Wirtschaft besuchen möchten und das dafür geforderte (mindestens) einjährige Praktikum in einer Öffentlichen Verwaltung (Gemeindeverwaltung, Kantonale Verwaltung, Grundbuch-, Betreibungs-, Konkursämter, Gerichte) absolvieren.
 

  • Die in der ALS (Arbeits- und Lernsituation) vereinbarten Fach- (Leistungsziele), Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen erlauben den Praktikantinnen und Praktikanten einen vertieften Einblick in eine konkrete Arbeitssituation und die dafür notwendigen Handlungskompetenzen. Die Praktikumsverantwortlichen können darauf die Praktikantinnen und Praktikanten bezüglich ihrer Leistung und ihrem Verhalten bewerten.
  • Mit der PE (Prozesseinheit) können die Praktikantinnen und Praktikanten einen konkreten Arbeitsprozess vertieft bearbeiten und reflektieren und ebenfalls eine Bewertung durch die Praktikumsverantwortlichen verlangen.
  • Die Formulare «konkrete Tätigkeiten dokumentieren» und «konkrete Tätigkeiten reflektieren» halten die Praktikantinnen und Praktikanten dazu an, ihre Arbeiten und Lernfortschritte festzuhalten und zu reflektieren.
  • Der Praxisbericht gibt den Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit, entlang von konkreten Beispielen das Praktikumsjahr zu dokumentieren.
  • Das Formular «Praktikumsprogramm» unterstützt den Praktikumsbetrieb und den Praktikumsverantwortlichen bei der Planung des Praktikums und zeigt den Bezug einzelner Tätigkeiten zu den geforderten Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen) auf.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz HFKG, Art. 25 ist die Zulassung zu den Fachhochschulen in Abs. 1b wie folgt geregelt: «Die Fachhochschulen verlangen für die Zulassung zur ersten Studienstufe (…) eine gymnasiale Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem Fachbereich verwandten Beruf vermittelt».

 

In der Verordnung des WBF über die Zulassung zum Fachhochschulstudien, Art. 5 «Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung» ist zu lesen:

1 Die Arbeitswelterfahrung muss berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Berufe vermitteln.

2 Die Fachhochschulen sorgen in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden für einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung und legen diesen in Lernzielplänen fest. Die Anforderungen richten sich nach den Lernzielen in den Grundbildungen der einzelnen Fachbereiche. Diese sind in der Reglementen und Lehrplänen sowie in den Bildungsverordnungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) festgelegt.

3 Die Lernzielpläne müssen dem SBFI zur Kenntnis gebracht werden.

4 Die Arbeitswelterfahrung kann in einem Betrieb oder in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte erworben werden.