Die üK-Kommission hat die Aufsicht über die überbetrieblichen Kurse gemäss dem «Organisationsreglement für die überbetrieblichen Kurse» Artikel 4. Die Kommission besteht aus bis zu zehn Mitgliedern und setzt das Qualitätssicherungskonzept der Branche um. Dazu gehören Unterrichtsbesuche sowie Auswertungsgespräche mit den Leiterinnen und Leitern der lokalen/regionalen Organisationen.